E 951 – Aspartam

Anmerkungen

Aspartam wird mit einer chemischen Reaktion aus Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol hergestellt. Im Vergleich zum Haushaltszucker süßt Aspartam 200mal so stark. Die süßende Wirkung geht in Gegenwart von Säuren sowie unter Hitzeeinwirkung jedoch verloren, weshalb dieser Zusatzstoff nicht zum Kochen und Backen geeignet ist. Aspartam ist als Süßstoff und Geschmacksverstärker in bestimmten Mengen für bestimmte Produkte zugelassen, dazu gehören u.a. energiereduzierte bzw. zuckerfreie Getränke ohne Alkohol, Desserts und Süßwaren, sowie energiereduzierte bzw. zuckerfreie Brotaufstriche, Marmeladen, Konfitüren, Gelees, süßsaure Obst- und Gemüse-, Fisch-, Meeres- und Weichtierkonserven, Feinkostsalate, Senf, Soßen und Knabbererzeugnisse aus Getreide oder Nüssen.

Details

Aspartam gilt bis zu einer Aufnahme von 40 mg/kg Körpergewicht bei Gesunden als unbedenklich. Da dieser Stoff jedoch beim Abbau in seine Ausgangsbausteine Asparaginsäure, Phenylalanin und Methanol zersetzt wird, kann Aspartam bei Menschen, die an einer Phenylketonurie leiden zu gesundheitlichen Schäden führen. Produkte, die diesen Süßstoff enthalten, tragen aus diesem Grund immer den Hinweis enthält eine Phenylalaninquelle. Verbraucherschützer raten vom Verzehr größerer Mengen ab.

Hinweise

Achtung! Wenn Sie Allergiker sind und/oder tierische Produkte meiden und/oder Gentechnik in Ihren Lebensmitteln ablehnen und/oder einen hohen Verzehr von Lebensmitteln mit diesem Zusatzstoff haben, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Kann auch gentechnisch produziert werden.

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